Allgemeine Geschäftsbedingen
Vermittlung / Organisation / Reisebegleitung " Der Landstreicher "

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit seiner schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen oder online- Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt, den Abschluss eines Vertrag zur Teilnahme an einer Veranstaltung verbindlich an. Diese Anmeldung erfolgt durch den Kunden für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer (Gruppe), für deren Vertragsverpflichtung der Kunde jedenfalls dann wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen hat, wenn er eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der bestellten Leistung durch den „Landstreicher“, im Folgenden Veranstalter genannt, zustande. Diese kann schriftlich, per Fax, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der obigen Frist die Annahme schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail oder: online erklärt; anderenfalls liegt kein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter vor.

2. Zahlung
Die Bezahlung der Leistung erfolgt vor der Veranstaltung per Überweisung oder in bar ohne jeden Abzug.

3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen, sofern diese Leistungsänderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Rücktritt durch den Kunden (Storno)
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt in einem Zeitraum kürzer als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

5. Rücktritt und Kündigung durch den "Landstreicher"
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- bei Einwirkung höherer Gewalt
- bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält

6. Haftung
Der "Landstreicher" haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zur Höhe des dreifachen des Veranstaltungspreises (Anm. siehe § 651h BGB). Eine darüber hinausgehende Schadenshaftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen, soweit die Schäden, die nicht Körperschäden sind, durch den Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter, Theater-, Museums oder Ausstellungsbesuche, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.) und die als solche in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich so bezeichnet sind Des weiteren wird keine Haftung bei Unfällen und Schäden, die durch Dritte verursacht werden, übernommen.

7. Mitwirkungspflicht
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem "Landstreicher" mitzuteilen.

8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Erfüllung der Vertragsleistungen erforderlich ist.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen oder des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Der Kunde kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich

Der Landstreicher
Dirk Johl
Erich-Weinert-Straße 65
14478 Potsdam